Keine Karenzentschädigung bei Verzicht auf Konkurrenzklausel : OGH 5 Ob 333/87 v.1.9.1987 - AngG: 36

Verzicht der AG nach AG-Kündigung auf die Einhaltung der Konkurrenzklausel, gebührt die für die Einhaltung gebührende Karenzentschädigung nicht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1988; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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