Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Bekanntgabe der Invalideneigenschaft : OGH 9 Ob A 64, 65/87 v.21.10.1987
Soweit es sich wie bei einer Invalidität um Angelenheiten handelt, die infolge besonderer gesetzlicher Regelungen unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses haben, besteht die Verpflichtung des Arbeitnehmers die Invalidität zu melden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Invalidenanstellung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.6 Invalidenanstellung | Dokument Nr. A-595348 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |