Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Bekanntgabe der Invalideneigenschaft : OGH 9 Ob A 64, 65/87 v.21.10.1987

Soweit es sich wie bei einer Invalidität um Angelenheiten handelt, die infolge besonderer gesetzlicher Regelungen unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses haben, besteht die Verpflichtung des Arbeitnehmers die Invalidität zu melden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Invalidenanstellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.6 Invalidenanstellung Dokument Nr. A-595348 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage