Kein Lohn mehr für rückfällige Trinker : 'Verschulden gegen sich selbst'

Greift ein Arbeitnehmer nach einer stationären Alkohol-Entziehungskur und mehrmonatiger Abstinenz doch wieder zur Flasche, so kann darin ein schuldhaftes Verhalten liegen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1988)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 21.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.81 Alkoholiker
331.817 Krankenstand
331.216 Lohnfortzahlung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 613.81 Alkoholiker Dokument Nr. A-594956 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage