1152, 1494, 1495 ABGB : OGH 14 Ob A 76/87 v.2.9.1987
Bei bewusster Inanspruchnahme einer Arbeitsleistung hat sie der Empfänger auch dann angemessen zu entlohnen, wenn die Arbeit nicht in Erwartung eines in Aussicht gestellten Vorteils erbracht wurde. Das gilt nicht, wenn der Empfänger mit der Unentgeltlichkeit der Arbeit rechnen durfte.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1987; Nr 23/24)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Löhne
331.2 Gehälter 331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.2 Löhne | Dokument Nr. A-594504 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |