Aus Solidarität darf nicht gestreikt werden : Bundesarbeitsgericht weist Erzieherin ab
Arbeitnehmer, die während der Arbeitszeit an 'Solidaritätsstreiks' oder 'Solidaritätskundgebungen' teilnehmen, müssen zumindest mit einer Abmahnung rechnen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1988)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 13.01.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht | Dokument Nr. A-594400 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |