Die Werbung mit verdeckten Leistungen durch Subunternehmer
Dass immer dann die beabsichtigte Leistung durch Subunternehmer bereits in der Werbung offen gelegt werden muss, wenn der angesprochene Verbraucher ein berechtigtes Interesse an der persönlichen Leistung durch seinen Vertragspartner hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1987; Nr 49)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 02.12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 659.1 Werbung
347.776 Wettbewerb, unlauterer 347.45 Konsumentenschutz |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dass immer dann die beabsichtigte Leistung durch Subunternehmer bereits in der Werbung offen gelegt werden muss, wenn der angesprochene Verbraucher ein berechtigtes Interesse an der persönlichen Leistung durch seinen Vertragspartner hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |