Die Werbung mit verdeckten Leistungen durch Subunternehmer
Dass immer dann die beabsichtigte Leistung durch Subunternehmer bereits in der Werbung offen gelegt werden muss, wenn der angesprochene Verbraucher ein berechtigtes Interesse an der persönlichen Leistung durch seinen Vertragspartner hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1987; Nr 49)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 02.12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 659.1 Werbung
347.776 Wettbewerb, unlauterer 347.45 Konsumentenschutz |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 659.1 Werbung | Dokument Nr. A-594038 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |