Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit trotz vereinbarten Endtermins : OGH 9 Ob A 8/87 v.20.5.1987 - AngG: 20 Abs.1

Ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit liegt auch dann vor, wenn die Parteien einen Endtermin vereinbaren, zu dem es aber nur dann enden soll, wenn vorher zu diesem Termin ordnungsgemäss gekündigt oder die Erklärung abgegeben wird, das Arbeitsverhältnis über diesen Termin hinaus nicht mehr forts...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 12)