Das Entgelt als beitragspflichtiger Arbeitsverdienst bei Dienstnehmern

Dem Entgeltbegriff kommt im Rahmen der Sozialversicherung zentrale Bedeutung im Beitrags, Leistungs-sowie Versicherungsrecht zu. Die Basis der Bildung der allgemeinen Beitragsgrundlage bzw.die Basis der Ermittlung der Sonderzahlungen ist das vom Dienstnehmer erzielte Entgelt. Nach den für einen Dien...

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Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Soziale Sicherheit (1987; Nr 12; S 511-515)
VerfasserIn: Scholz, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
368.4 Sozialversicherung
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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