Das Entgelt als beitragspflichtiger Arbeitsverdienst bei Dienstnehmern

Dem Entgeltbegriff kommt im Rahmen der Sozialversicherung zentrale Bedeutung im Beitrags, Leistungs-sowie Versicherungsrecht zu. Die Basis der Bildung der allgemeinen Beitragsgrundlage bzw.die Basis der Ermittlung der Sonderzahlungen ist das vom Dienstnehmer erzielte Entgelt. Nach den für einen Dien...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Soziale Sicherheit (1987; Nr 12; S 511-515)
VerfasserIn: Scholz, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
368.4 Sozialversicherung
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung Dokument Nr. A-593587 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage