Das Entgelt als beitragspflichtiger Arbeitsverdienst bei Dienstnehmern
Dem Entgeltbegriff kommt im Rahmen der Sozialversicherung zentrale Bedeutung im Beitrags, Leistungs-sowie Versicherungsrecht zu. Die Basis der Bildung der allgemeinen Beitragsgrundlage bzw.die Basis der Ermittlung der Sonderzahlungen ist das vom Dienstnehmer erzielte Entgelt. Nach den für einen Dien...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Soziale Sicherheit (1987; Nr 12; S 511-515)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Entgeltsicherung
368.4 Sozialversicherung 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dem Entgeltbegriff kommt im Rahmen der Sozialversicherung zentrale Bedeutung im Beitrags, Leistungs-sowie Versicherungsrecht zu. Die Basis der Bildung der allgemeinen Beitragsgrundlage bzw.die Basis der Ermittlung der Sonderzahlungen ist das vom Dienstnehmer erzielte Entgelt. Nach den für einen Dienstnehmer ermittelten Beitragsgrundlagen richtet sich grundsätzlich auch die Bemessungsgrundlage und somit auch die Höhe der dem Dienstnehmer gebührenden Barleistungen (z.B.Krankengeld, Taggeld, Familiengeld, Renten, Pensionen, Übergangsgeld etc.). |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |