Betriebsüblicher Kostenersatz in Fremdwährung : OGH 9 Ob A 120/87 v.30.9.1987

Entspricht es der betrieblichen Praxis Aufwandsersätze am Verwendungsort in der Währung, in der der Aufwand entstanden ist zu ersetzen, gebührt einem Arbeitnehmer der Ersatz in dieser Währung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsdienst ARD (1988)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.01.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal
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Region:Österreich
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Bestandshinweis

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Betriebsdienst ARD (1988)