Herabsetzung überkollektivvertraglicher Entgelte : VGH 83/08/0009 v.22.10.1987

Einer einvernehmlichen Herabsetzung des Entgeltes im Bereich des überkollektivvertraglichen Lohnanspruches unter gleichzeitiger Gewährung des zustehenden Auslagenersatzes steht arbeitsrechtlich nichts entgegen. Daran knüpft 44 ASVG die sozialversicherungsrechtliche Bemessungsgrundlage.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
331.2 Löhne
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
Region:Österreich
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