Auch 'alte' Mieter haben Ansprüche : OGH 1 Ob 645/87
Der Mieter hat also Ersatzanspruch 'auf alle in den letzten 20. Kalenderjahren vor Beendigung des Mietverhältnisses gemachten Aufwendungen, auch wenn der Mietvertrag vor 1982 abgeschlossen worden ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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