Auch 'alte' Mieter haben Ansprüche : OGH 1 Ob 645/87

Der Mieter hat also Ersatzanspruch 'auf alle in den letzten 20. Kalenderjahren vor Beendigung des Mietverhältnisses gemachten Aufwendungen, auch wenn der Mietvertrag vor 1982 abgeschlossen worden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht Dokument Nr. A-592432 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage