Haftung des Arbeitnehmers : BAG v.24.11.1987

Der Achte Senat hat entschieden, dass ein Schaden, den ein Arbeitnehmer bei gefahrgeneigter Arbeit nicht grob fahrlässig verursacht hat, bei Fehlen einer individual-oder kollektivrechtlichen Vereinbarung über weitergehende Haftungserleichterungen grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer q...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (1987; Nr 34)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-592229 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage