Schenkung : BGH v.1.7.1987

Eine Schenkung oder Ausstattung liegt nicht schon vor, wenn Eltern für ihr Kind unentgeltlich arbeiten / Geldzuwendungen naher Verwandter sind den Einkünften i. S. des 1374 Abs.2 BGB nur zuzurechnen, wenn sie zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs, nicht aber zur Vermögensbildung bestimmt sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1987; Nr 21)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Schenkungssteuer
336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.2 Schenkungssteuer Dokument Nr. A-591902 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage