Schenkung : BGH v.1.7.1987
Eine Schenkung oder Ausstattung liegt nicht schon vor, wenn Eltern für ihr Kind unentgeltlich arbeiten / Geldzuwendungen naher Verwandter sind den Einkünften i. S. des 1374 Abs.2 BGB nur zuzurechnen, wenn sie zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs, nicht aber zur Vermögensbildung bestimmt sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1987; Nr 21)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 06.11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Schenkungssteuer
336.2 Einkommensteuer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2 Schenkungssteuer | Dokument Nr. A-591902 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |