Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung : BVerfG v.5.5.1987

Das Betreten einer Wohnung durch einen Sachverständigen, der vom Gericht im Rahmen eines zwischen dritten Personen schwebenden Zivilprozesses bestellt worden ist, darf grundsätzlich nur nach vorheriger Anhörung der Wohnungsinhaber angeordnet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Monatsschrift für Deutsches Recht (1987; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.69 Sachverständige, gerichtliche
339.09 Eigentum
342.7 Grundrechte
351.778.542 Mieterschutz
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 340.69 Sachverständige, gerichtliche Dokument Nr. A-591893 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage