Parlament billigt flexiblere Arbeitszeit in unserem Handel

Künftig kann per Kollektivvertrag auch ein 'Durchrechnungszeitraum' vereinbart werden, der eine längere Zeitspanne umfasst. Dabei darf aber die wöchentliche Höchstarbeitszeit 44 Stunden nicht überschreiten, der Zeitausgleich ist in zusammenhängenden Zeiträumen von mindestens vier Stunden z...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neues Volksblatt (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Passive Person:Kowarik, Viktor
Klassifikation:331.811 Arbeitszeit, variable
331.6 Arbeitsmarktpolitik
061.1:380.15 Handelskammern
331.82 Arbeitsbedingungen
331.116 Kollektivverträge
Region:Österreich
Oberösterreich
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Ablageschlagwort: 331.811 Arbeitszeit, variable Dokument Nr. A-591571 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage