Abgekürzter Vorname bei einer Scheckausstellerunterschrift

Ausreichend ist daher, dass der Scheck und damit auch die Unterschrift des Ausstellers dem äusseren Eindruck nach den Eindruck der Echtheit erregt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1987; Nr 42)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.71 Banken
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-591368 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage