Gesundheitsgefährdung : AG Wien 5 Cr 513/82 v.10.11.1982 - Fürsorgepflicht / LG Wien 44 Cg 162/86 v.13.11.1986

Das Austrittsrecht wegen Gesundheitsgefährdung ist nicht erst dann gegeben, wenn mit Sicherheit ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Gesundheit des Arbeitnehmers zu befürchten ist, sondern bereits dann, wenn die blosse Möglichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung besteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.77 Gesundheitsschutz
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Austrittsrecht wegen Gesundheitsgefährdung ist nicht erst dann gegeben, wenn mit Sicherheit ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Gesundheit des Arbeitnehmers zu befürchten ist, sondern bereits dann, wenn die blosse Möglichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung besteht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog