Gesundheitsgefährdung : AG Wien 5 Cr 513/82 v.10.11.1982 - Fürsorgepflicht / LG Wien 44 Cg 162/86 v.13.11.1986
Das Austrittsrecht wegen Gesundheitsgefährdung ist nicht erst dann gegeben, wenn mit Sicherheit ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Gesundheit des Arbeitnehmers zu befürchten ist, sondern bereits dann, wenn die blosse Möglichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung besteht.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.77 Gesundheitsschutz
331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Austrittsrecht wegen Gesundheitsgefährdung ist nicht erst dann gegeben, wenn mit Sicherheit ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Gesundheit des Arbeitnehmers zu befürchten ist, sondern bereits dann, wenn die blosse Möglichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung besteht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |