Gesundheitsgefährdung : AG Wien 5 Cr 513/82 v.10.11.1982 - Fürsorgepflicht / LG Wien 44 Cg 162/86 v.13.11.1986
Das Austrittsrecht wegen Gesundheitsgefährdung ist nicht erst dann gegeben, wenn mit Sicherheit ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Gesundheit des Arbeitnehmers zu befürchten ist, sondern bereits dann, wenn die blosse Möglichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung besteht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.77 Gesundheitsschutz
331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.77 Gesundheitsschutz | Dokument Nr. A-591330 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |