Gesundheitsgefährdung : AG Wien 5 Cr 513/82 v.10.11.1982 - Fürsorgepflicht / LG Wien 44 Cg 162/86 v.13.11.1986

Das Austrittsrecht wegen Gesundheitsgefährdung ist nicht erst dann gegeben, wenn mit Sicherheit ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die Gesundheit des Arbeitnehmers zu befürchten ist, sondern bereits dann, wenn die blosse Möglichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung besteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.77 Gesundheitsschutz
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.77 Gesundheitsschutz Dokument Nr. A-591330 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage