Betriebliche Erfordernisse und Sozialwidrigkeit : VGH 86/01/0167 v.4.3.1987

Bei Beurteilung der betrieblichen Erfordernisse im Sinne des 105 Abs.3 Z.2 lit. b ArbVG ist nicht von der einzelnen Betriebsabteilung, sondern vom Betriebsbegriff im Sinne des 34 Abs.1 ArbVG auszugehen / Ist der Nachweis von gegen die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers sprechenden betrieblichen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-590986 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage