Das Recht auf Auskunft fixiert : NÖ. Behördenauskunftsgesetz geht nun in Begutachtung
Der Bürger erhält ein 'durchsetzbares Recht' auf Information. Eine solche kann ihm nur noch verweigert werden, wenn bestimmte, genau aufgezählte Geheimhaltungsinteressen verletzt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Volksstimme (1987)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.965.4 Rechtsberatung
35.07 Verwaltung, öffentliche 347.943.5 Berufsgeheimnis |
Region: | Österreich
Niederösterreich |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 347.965.4 Rechtsberatung | Dokument Nr. A-590983 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |