Das Recht auf Auskunft fixiert : NÖ. Behördenauskunftsgesetz geht nun in Begutachtung

Der Bürger erhält ein 'durchsetzbares Recht' auf Information. Eine solche kann ihm nur noch verweigert werden, wenn bestimmte, genau aufgezählte Geheimhaltungsinteressen verletzt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Volksstimme (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.965.4 Rechtsberatung
35.07 Verwaltung, öffentliche
347.943.5 Berufsgeheimnis
Region:Österreich
Niederösterreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.965.4 Rechtsberatung Dokument Nr. A-590983 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage