Vermerk über Gesundheitszustand in Personalakte : BAG v.15.7.1987
Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Persönlichkeitsschutzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Personalakten des Arbeitnehmers sorgfältig zu verwahren, bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln und für die vertrauliche Behandlung durch die Sachbearbeiter Sorge zu tragen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (1987; Nr 33)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 30.11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.3.06 Personalakte
342.721 Persönlichkeitsrecht 342.721 Datenschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 658.3.06 Personalakte | Dokument Nr. A-590880 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |