Vermerk über Gesundheitszustand in Personalakte : BAG v.15.7.1987

Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Persönlichkeitsschutzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Personalakten des Arbeitnehmers sorgfältig zu verwahren, bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln und für die vertrauliche Behandlung durch die Sachbearbeiter Sorge zu tragen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (1987; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.3.06 Personalakte
342.721 Persönlichkeitsrecht
342.721 Datenschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 658.3.06 Personalakte Dokument Nr. A-590880 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage