Zustellung : VGH 86/08/0141 v.15.9.1986
Ein vom Zusteller erstellter Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftsgemäss erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gemäss 292 Abs.2 ZPO zulässig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 656.87 Postzustellung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 656.87 Postzustellung | Dokument Nr. A-590658 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |