Zustellung : VGH 86/08/0141 v.15.9.1986

Ein vom Zusteller erstellter Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftsgemäss erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gemäss 292 Abs.2 ZPO zulässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.87 Postzustellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 656.87 Postzustellung Dokument Nr. A-590658 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage