Briefwahl : EA Klagenfurt Re 87/86 v.27.2.1987
Das Wahlgeheimnis und damit ein leitender Grundsatz des Wahlrechtes kann verletzt werden, wenn die Kuverts der Wahlkartenwähler, weil sie gefaltet worden sind, bei der Stimmzählung zu erkennen sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsratswahlen
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
Kärnten |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Wahlgeheimnis und damit ein leitender Grundsatz des Wahlrechtes kann verletzt werden, wenn die Kuverts der Wahlkartenwähler, weil sie gefaltet worden sind, bei der Stimmzählung zu erkennen sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |