Briefwahl : EA Klagenfurt Re 87/86 v.27.2.1987

Das Wahlgeheimnis und damit ein leitender Grundsatz des Wahlrechtes kann verletzt werden, wenn die Kuverts der Wahlkartenwähler, weil sie gefaltet worden sind, bei der Stimmzählung zu erkennen sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsratswahlen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Kärnten
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsratswahlen Dokument Nr. A-590656 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage