Umfang der Dienstgeberbeitragspflicht : VGH 87/14/0103 v.29.9.1987

42 Abs.1 lit. a FLAG / Hoheitsbetriebe einer Gemeinde können beitragspflichtig sein, wenn sich ihre Tätigkeit als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Wesentlich ist, dass die Tätigkeit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
362.174 Familienbeihilfen
658.115 Betriebe, öffentliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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