Umfang der Dienstgeberbeitragspflicht : VGH 87/14/0103 v.29.9.1987
42 Abs.1 lit. a FLAG / Hoheitsbetriebe einer Gemeinde können beitragspflichtig sein, wenn sich ihre Tätigkeit als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Wesentlich ist, dass die Tätigkeit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.12.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
362.174 Familienbeihilfen 658.115 Betriebe, öffentliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge | Dokument Nr. A-590489 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |