Arbeitnehmer-Haftung verschärft : Kassel korrigiert Rechtsprechung zugunsten der Unternehmen

Auch Schäden, die fahrlässig von einem Arbeitnehmer bei 'gefahrgeneigter' Arbeit verursacht worden seien, müssten 'grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer quotenmässig' unter Abwägung der Zumutbarkeit und Billigkeit verteilt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1987)
VerfasserIn: Riedel, Anne
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 25.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-590053 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage