Arbeitnehmer-Haftung verschärft : Kassel korrigiert Rechtsprechung zugunsten der Unternehmen
Auch Schäden, die fahrlässig von einem Arbeitnehmer bei 'gefahrgeneigter' Arbeit verursacht worden seien, müssten 'grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer quotenmässig' unter Abwägung der Zumutbarkeit und Billigkeit verteilt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1987)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 25.11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht | Dokument Nr. A-590053 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |