Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung von Unfallrenten auf die Betriebsrente : BAG v.24.3.1987

Die Rechtsprechung des Senats, wonach bei der Anwendung von Gesamtversorgungsobergrenzen gesetzliche Unfallrenten nur berücksichtigt werden dürfen, soweit sie Verdienstminderungen ausgleichen, nicht aber soweit es um den Ersatz immaterieller Schäden geht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1987; Nr 47)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-590002 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage