Die Betriebsdatenerfassung und -auswertung unter arbeitsrechtlichen Aspekten

Werden Arbeitnehmerdaten, gleich welcher Art, mittels einer technischen Anlage zu Aussagen über Verhalten oder Leistung einzeln erkennbarer Arbeitnehmer oder überschaubarer Akkordgruppen verarbeitet, so hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Fortschrittliche Betriebsführung Industrial Engineering (36(1987)Nr.5)
VerfasserIn: Siebert, Helmut
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
351.83 Arbeitsrecht
331.15 Betriebsverfassung
331.15 Mitbestimmung
007.5 EDV
Region:BRD
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