Rechtswidrigkeit von Massnahmen iSd 96 Abs.1 Z.3 ArbVG nicht feststellungsfähig / Telefongesprächsregistrierung als nicht zustimmungspflichtige Kontrollmassnahme / Gesprächserfassung : VwGH 86/01/0127 v.25.2.1987 - ArbVG: 96 Abs.1 Z.3 / EA Amstetten Re 16/85, Re 4/86 v.8.7.1986 - ArbVG: 96 Abs.1 Z.3 / EA Feldkirch Re 41/86 v.12.12.1986
1. Durch eine sich lediglich auf Dienstgespräche erstreckende Gesprächsdatenerfassung wird die Privatsphäre des einzelnen Arbeitnehmers nicht berührt / 2. Die blosse Möglichkeit einer Erweiterung des Speicherbereiches reicht nicht aus, um eine Kontrollmassnahme als die Menschenwürde berührend zu qua...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
331.15 Personalinformationssystem 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung | Dokument Nr. A-589454 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |