Rechtswidrigkeit von Massnahmen iSd 96 Abs.1 Z.3 ArbVG nicht feststellungsfähig / Telefongesprächsregistrierung als nicht zustimmungspflichtige Kontrollmassnahme / Gesprächserfassung : VwGH 86/01/0127 v.25.2.1987 - ArbVG: 96 Abs.1 Z.3 / EA Amstetten Re 16/85, Re 4/86 v.8.7.1986 - ArbVG: 96 Abs.1 Z.3 / EA Feldkirch Re 41/86 v.12.12.1986

1. Durch eine sich lediglich auf Dienstgespräche erstreckende Gesprächsdatenerfassung wird die Privatsphäre des einzelnen Arbeitnehmers nicht berührt / 2. Die blosse Möglichkeit einer Erweiterung des Speicherbereiches reicht nicht aus, um eine Kontrollmassnahme als die Menschenwürde berührend zu qua...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.15 Personalinformationssystem
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-589454 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage