Erlebensversicherungen bei Ehegatten

Sind bei einer Erlebensversicherung versicherte Personen beide Ehegatten, so ist zu beachten, dass sich die Mindestlaufzeit nach dem Alter des jüngeren Ehegatten richten muss.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.3 Lebensversicherung
336.2.026 Steuerbegünstigungen
336.2 Einkommensteuer
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.3 Lebensversicherung Dokument Nr. A-589203 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage