Erlebensversicherungen bei Ehegatten
Sind bei einer Erlebensversicherung versicherte Personen beide Ehegatten, so ist zu beachten, dass sich die Mindestlaufzeit nach dem Alter des jüngeren Ehegatten richten muss.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.11.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.3 Lebensversicherung
336.2.026 Steuerbegünstigungen 336.2 Einkommensteuer |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.3 Lebensversicherung | Dokument Nr. A-589203 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |