Inkassobüros und Bankgeheimnis
Immer wieder taucht die Frage auf, ob sich die Bank zur Hereinbringung einer Forderung, welche aus einer dem Bankgeheimnis unterliegenden Geschäftsverbindung resultiert, eines Inkassobüros bedienen darf, ohne das Bankgeheimnis zu verletzen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Bank-Archiv (1987; Nr 9; S 622-627)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.884 Inkasso
336.719 Bankgeheimnis 336.77 Kreditwesen 347.7 Wirtschaftsrecht 336.71 Banken |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 658.884 Inkasso | Dokument Nr. A-589065 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |