Inkassobüros und Bankgeheimnis

Immer wieder taucht die Frage auf, ob sich die Bank zur Hereinbringung einer Forderung, welche aus einer dem Bankgeheimnis unterliegenden Geschäftsverbindung resultiert, eines Inkassobüros bedienen darf, ohne das Bankgeheimnis zu verletzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Bank-Archiv (1987; Nr 9; S 622-627)
VerfasserIn: Arnold, Wolf-Dieter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.884 Inkasso
336.719 Bankgeheimnis
336.77 Kreditwesen
347.7 Wirtschaftsrecht
336.71 Banken
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 658.884 Inkasso Dokument Nr. A-589065 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage