Ersatzruhezeit (Freizeitausgleich) kein Entgelt : OGH 14 Ob 114/86 v.15.7.1986 - AZG: 19a

Die Gewährung einer auf die Normalarbeitszeit anzurechnenden Ersatzruhezeit führt nur zur anderen Verteilung derselben und stellt kein zusätzliches Entgelt dar / Für Zeiten blosser Arbeitsbereitschaft kann ein geringeres Entgelt als für die vereinbarte Arbeitsleistung vereinbart werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (1987; Nr 45)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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