Anwendbarkeit des Kautionsschutzgesetzes für arbeitnehmerähnliche Handelsvertreter : OGH 14 Ob A 10/87 v.7.4.1987

Aus diesem sehr weiten Anwendungsbereich ist abzuleiten, dass das KautSchG nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für jene Personen gelten soll, die auf Grund ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit arbeitnehmerähnlich sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.26 Handelsvertreter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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