Sozialpartner einig über vergleichende Werbung

Die Neuregelung der Werbung betrifft daher praktisch nur Handelsfirmen, die sich nun nicht mehr darauf beschränken müssen, 'Bestpreisgarantien' abzugeben, sondern konkrete Preisvergleiche für idente Produkte anstellen dürfen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1987)
VerfasserIn: Rodler, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.11.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.1 Werbung
338.5(083.77) Preisvergleich
347.776 Wettbewerb, unlauterer
323.382 Sozialpartnerschaft
347.45 Konsumentenschutz
338.52 Nettopreise
658.881 Rabatte
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Die Presse (1987)