Der räumliche Geltungsbereich des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsberührung
Wird ein Mitarbeiter eines inländischen Unternehmens bei uneingeschränktem Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zu einer ausländischen Gesellschaft entsandt, so wird die betriebliche Altersversorgung nach wie vor vom deutschen Arbeitgeber durchgeführt und ist daher auch im Sinne des Betriebsrente...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht (1987; Nr 2/3; S 163-210)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
658.114.5 Konzerne 658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird ein Mitarbeiter eines inländischen Unternehmens bei uneingeschränktem Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zu einer ausländischen Gesellschaft entsandt, so wird die betriebliche Altersversorgung nach wie vor vom deutschen Arbeitgeber durchgeführt und ist daher auch im Sinne des Betriebsrentengesetzes insolvenzgeschützt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |