Der räumliche Geltungsbereich des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsberührung

Wird ein Mitarbeiter eines inländischen Unternehmens bei uneingeschränktem Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zu einer ausländischen Gesellschaft entsandt, so wird die betriebliche Altersversorgung nach wie vor vom deutschen Arbeitgeber durchgeführt und ist daher auch im Sinne des Betriebsrente...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (1987; Nr 2/3; S 163-210)
VerfasserIn: Schwerdtner, Peter
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
658.114.5 Konzerne
658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird ein Mitarbeiter eines inländischen Unternehmens bei uneingeschränktem Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zu einer ausländischen Gesellschaft entsandt, so wird die betriebliche Altersversorgung nach wie vor vom deutschen Arbeitgeber durchgeführt und ist daher auch im Sinne des Betriebsrentengesetzes insolvenzgeschützt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog