Der räumliche Geltungsbereich des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsberührung

Wird ein Mitarbeiter eines inländischen Unternehmens bei uneingeschränktem Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zu einer ausländischen Gesellschaft entsandt, so wird die betriebliche Altersversorgung nach wie vor vom deutschen Arbeitgeber durchgeführt und ist daher auch im Sinne des Betriebsrente...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (1987; Nr 2/3; S 163-210)
VerfasserIn: Schwerdtner, Peter
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
658.114.5 Konzerne
658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-587239 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage