1114 und 1115 ABGB 29 Abs.1 Z.3 und Abs.3 MRG 569 ZPO / 1090 ABGB 1 MRG : OGH 6 Ob 541/85 v.9.10.1986 / OGH 2 Ob 639/85 v.2.12.1986

Wird ein ursprünglich schriftlich auf die Dauer von 6 Monaten befristeter Wohnungsmietvertrag stillschweigend erneuert, dann bleibt der in 29 Abs.1 Z.3 lit. c MRG umschriebene Auflösungsgrund gewahrt, wenn die Vertragsdauer einschliesslich der Verlängerung ein Jahr nicht übersteigt / Auf einen jeder...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1987; Nr 19; S 659-662)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
658.91 Leasing
351.778.542 Mieterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.453 Mietrecht Dokument Nr. A-587166 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage