Später in Pension - na und?

Erstmals eine notwendige Reformmassnahme mit einer genügend langen Vorlaufzeit. Damit wird dem 'Recht auf Lebensplanung' (Theodor Tomandl) Rechnung getragen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1987; Nr 42)
VerfasserIn: Knapp, Horst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Altersgrenze
368.43 Ruhensbestimmungen
368.43 Pensionsversicherung (SV)
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
304 Sozialpolitik
304 Sozialreform
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
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Ablageschlagwort: 331.13 Altersgrenze Dokument Nr. A-587074 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage