Sonderfälle von Überstundenentlohnungen (Bereitschaftsdienstleistungen, Leistung von Überstunden bei Dienstreisen)
Aus der Konsequenz des Arbeitszeitgesetzes, das zwingend einen mindestens 50 % Überstundenzuschlag vorsieht, ergibt sich, dass bei einer bloss reduzierten Vergütung für Reisezeiten ausserhalb der Normalarbeitszeit die Vergütung sich aus einem reduzierten Grundlohn und damit auch aus einem gegenüb...
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Veröffentlicht in: | Österr Steuer-Zeitung (1987; Nr 20; S 236-239)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.10.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.82F Dienstreisen 331.81 Arbeitszeit 336.2 Steuerrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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