Sonderfälle von Überstundenentlohnungen (Bereitschaftsdienstleistungen, Leistung von Überstunden bei Dienstreisen)
Aus der Konsequenz des Arbeitszeitgesetzes, das zwingend einen mindestens 50 % Überstundenzuschlag vorsieht, ergibt sich, dass bei einer bloss reduzierten Vergütung für Reisezeiten ausserhalb der Normalarbeitszeit die Vergütung sich aus einem reduzierten Grundlohn und damit auch aus einem gegenüb...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Steuer-Zeitung (1987; Nr 20; S 236-239)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.10.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.82F Dienstreisen 331.81 Arbeitszeit 336.2 Steuerrecht |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden | Dokument Nr. A-587038 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |