Sonderfälle von Überstundenentlohnungen (Bereitschaftsdienstleistungen, Leistung von Überstunden bei Dienstreisen)

Aus der Konsequenz des Arbeitszeitgesetzes, das zwingend einen mindestens 50 % Überstundenzuschlag vorsieht, ergibt sich, dass bei einer bloss reduzierten Vergütung für Reisezeiten ausserhalb der Normalarbeitszeit die Vergütung sich aus einem reduzierten Grundlohn und damit auch aus einem gegenüb...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Steuer-Zeitung (1987; Nr 20; S 236-239)
VerfasserIn: Müller, Eduard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.82F Dienstreisen
331.81 Arbeitszeit
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden Dokument Nr. A-587038 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage