BayFeiertagsG Art.2 (Betrieb einer Autowaschanlage an Sonn-und Feiertagen) : BayObLG 3 Ob OWi 23/87 v.27.5.1987

Der gewerbliche Betrieb von automatischen Autowaschanlagen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen verstösst generell als normale Werktagsarbeit gegen den Schutz der Sonn-und Feiertagsruhe. Darauf, ob die mit dem Betrieb verbundenen Bewegungsvorgänge und Geräusche als solche geeignet sind, zu einer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1987; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit
351.824.1 Gewerbeordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit Dokument Nr. A-586911 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage