BayFeiertagsG Art.2 (Betrieb einer Autowaschanlage an Sonn-und Feiertagen) : BayObLG 3 Ob OWi 23/87 v.27.5.1987
Der gewerbliche Betrieb von automatischen Autowaschanlagen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen verstösst generell als normale Werktagsarbeit gegen den Schutz der Sonn-und Feiertagsruhe. Darauf, ob die mit dem Betrieb verbundenen Bewegungsvorgänge und Geräusche als solche geeignet sind, zu einer...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1987; Nr 20)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit
351.824.1 Gewerbeordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit | Dokument Nr. A-586911 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |