Der Schutz der Zeitsouveränität von Arbeitnehmern mit variablen, am betrieblichen Arbeitsanfall ausgerichteten Arbeitszeiten durch die Ankündigungsfrist des Art.1 4 Abs.2 BeschFG 1985
Der Gesetzgeber hat für Abruf-Arbeitsverhältnisse und andere Vertragsgestaltungen, die die Arbeitszeit des Arbeitnehmers am betrieblichen Arbeitsanfall ausrichten, in Art.1 4 Abs.2 Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 eine Ankündigungsfrist normiert. Nach dieser Vorschrift ist der Arbeitnehmer zur Ar...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1987; Nr 41; S 2096-2103)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.10.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
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Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-586699 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |