Grundrecht für Erwerbsfreiheit : Postmonopol nicht für Druckschriften

Wegen Verstosses gegen das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit hat der Verfassungsgerichtshof einige Worte im 10 des Postgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Dadurch wird das Beförderungsmonopol der Post begrenzt, es gilt nicht mehr für die Beförderung von Druckschriften.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1987)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.10.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.87 Postzustellung
656.8 Postwesen
347.991 Verfassungsgerichtshof
381.81 Wettbewerbspolitik
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 656.87 Postzustellung Dokument Nr. A-586217 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage